Jägerhäuschen am Schloss soll zu einem Wohnhaus umgebaut werden.
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Rechtlich kompliziert, im Kern der Sache aber klar: So stellt sich das Baugesuch rund um das „Jägerhäuschen“ am Schwebheimer Schloss dar. Alle Ratsmitglieder begrüßten in der jüngsten Sitzung die vorgelegten Pläne und lobten den Bauherrn, der auf Wunsch des Gemeinderates noch Änderungen einbrachte. Dem Umbau der „Garage“ zu einem Wohngebäude steht von der Gestaltung kein Argument entgegen.
Schwierig ist alleine die Lage. Befindet sich der Baugrund im Innenbereich der Gemeinde, wie es der Bauherr und dessen Anwalt annehmen, kann das Projekt starten. Einstimmig beschloss dies das Gemeindeparlament. Selbst wenn die Fläche dem Außenbereich zuzurechnen ist, genehmigt der Rat den Umbau, wenn aus der historischen Wohnnutzung ein Bestandsschutz herzuleiten ist. Schwierig wird es nur, wenn das neue Wohngebäude nicht „innen“ liegt und die schon lange Zeit zurückliegende Bewohnung nicht gilt: Dann verweigert der Gemeinderat vorerst seine Zustimmung, muss vielleicht sogar über eine neue Planung für den gesamten Bereich diskutieren.
Der Neubau liegt an einer für Schwebheim „sensiblen Stelle“. Eine erstmalige Zustimmung für dieses Areal könnte weitreichende Folgen haben. Eine neue Art Bebauungsplan durch die Hintertür „Bauantrag“ will die Gemeinde vermeiden. Diesen aufwändigen dreiteiligen Beschluss gibt Bürgermeister Volker Karb nun an das Landratsamt weiter, das als Aufsichtsbehörde zu entscheiden hat.